BGH, Urteil vom 03.06.2015 - 2 StR 473/14
Fundstelle
openJur 2015, 12617
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1. Das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, dessen Verteidigung die Rechtswidrigkeit eines Angriffs entfallen lassen kann. 2. Mit der Ablehnung eines Versorgungsanspruchs liegt eine Verwaltung ...