BGH, Urteil vom 22.11.2005 - VI ZR 126/04
Fundstelle
openJur 2011, 13151
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Ärztliches Attest: Verzugshaftung des Arztes bei verzögerter Erstellung; eigene Obliegenheit des Patienten zur Vorlage des Attests bei der Unfallversicherung


1. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten zur Durchsetzung eines Nachtrags und das Unterbleiben einer Fortsetzung binnen einer angemessenen Frist können als schwerwiegende Verletzung der bauvertra ...