BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZB 245/05
Fundstelle
openJur 2011, 11715
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Die Wertobergrenze nach § 39 II GKG ist auch für die im Insolvenzverfahren entstehenden Gerichtsgebühren beachtlich.


Die Wertobergrenze nach § 39 II GKG ist auch für die im Insolvenzverfahren entstehenden Gerichtsgebühren beachtlich.


Zulässigkeit, Eröffnungsantrag, Glaubhaftmachung von Steuerforderungen, Steuerbescheid, Vollziehbarkeit, übereinstimmende Erledigungserklärung, finanzgerichtliches Verfahren