Die Wertobergrenze nach § 39 II GKG ist auch für die im Insolvenzverfahren entstehenden Gerichtsgebühren beachtlich.
Die Wertobergrenze nach § 39 II GKG ist auch für die im Insolvenzverfahren entstehenden Gerichtsgebühren beachtlich.
Zulässigkeit, Eröffnungsantrag, Glaubhaftmachung von Steuerforderungen, Steuerbescheid, Vollziehbarkeit, übereinstimmende Erledigungserklärung, finanzgerichtliches Verfahren