BGH, Beschluss vom 05.05.2015 - II ZB 29/12
Fundstelle
openJur 2015, 10145
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Die Parteien können den Gegenstand eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht erweitern.


Bank- und Börsenrecht Zivilrecht
§ 13 Abs. 1 KapMuG