Gestörte familiäre Verhältnisse können nur im Ausnahmefall dazu führen, dass der Pflichtige nicht zur Erstattung aufgewandter Bestattungskosten herangezogen werden soll, etwa wenn der Verstorbene gege ...
Sozialhilfe; Hilfe in anderen Lebenslagen; Bestattungskosten; keine Begrenzung auf vom Sozialhilfeträger entwickelte Vergütungssätze