BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 21/06
Fundstelle
openJur 2011, 4760
  • Rkr:

Abmahnung, Vertragsstrafe, Rechtsmissbrauch, außerordentliche Kündigung, Anfechtung, arglistige Täuschung


OLG Frankfurt am Main

Markenmäßige Benutzung durch Verwendung des Kennzeichens auf sog. Hangtags für Bekleidungsstücke "MO SCARF"


Unzulässige Gesamtpreisangabe für Fitnessstudio-Verträge ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden "Servicegebühr"


Markenrecht: Unterscheidungskraft eines Zeichens mit beschreibendem Anklang; Fortbestand eines Vereins nach Amtslöschung