Gesellschaftsvertrag der BGB-Gesellschaft: Wirksamkeit des Ausschlusses des Rechts des Gesellschafters auf Mitteilung der Namen und Adressen der Mitgesellschafter
In der Rechtsprechung werden einstweilige Verfügungen, die auf die Erteilung von Auskünften gerichtet sind, grundsätzlich für unzulässig erachtet. Dies gilt auch für einen Antrag auf Herausgabe von Da ...
Mittelbare Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft: Auskunftspflicht des Treuhänders über Namen und Anschriften der Mittreugeber