Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist; Fremdvergabe von Tätigkeiten
Parteipolitische Betätigung - kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt den Einzelnen auch gegenüber der fälschlichen Zuschreibung von Mitgliedschaften in Vereinigungen oder ...