BGH, Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 219/11
Fundstelle
openJur 2013, 32197
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1a. Eine Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10% (und nicht von weniger als 10%) steht der Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nicht entgegen; eine einschränkende Auslegung der Vorschriften übe ...


1a. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn die Rechtshandlung bei unveränderter Rechtslage über den 1. November 2008 hinaus der Anfechtung entzogen wäre. 1b. Zu den bis zum 31. Oktober 2008 geltende ...


Die Darlehensforderung eines Unternehmens kann einem Gesellschafterdarlehen auch dann gleichzustellen sein, wenn ein an der darlehensnehmenden Gesellschaft lediglich mittelbar beteiligter Gesellschaft ...


Insolvenzrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO