a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die ...
§ 1626 a II BGB regelt eine widerlegliche Vermutung, also ein gesetzliches Leitbild, das zur Geltung zu bringen ist, wenn Einwände ausbleiben oder nicht überzeugen. Einer positiven Feststellung der Ki ...
1. Das Verbot von Verbundspielhallen nach § 42 Abs. 2 des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) und § 25 Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) vom 15. Dezember 2011 ist mit der Verfassung des Lan ...