VG München, Urteil vom 07.05.2012 - M 8 K 11.957
Fundstelle
openJur 2012, 124208
  • Rkr:

Bei der Entscheidung über die ausnahmsweise Zulassung des Fällens schutzwürdiger Bäume kommt es nicht auf individuelle, gesundheitliche Dispositionen des Betroffenen (i.S.v. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) an. Eine offensichtlich nicht beabsichtigte Härte ist bodenbezogen und nicht personenbezogen zu


Stand- und Bruchsicherheit; keine unzumutbare Beeinträchtigung durch Verschattung


OVG Berlin-Brandenburg
vom 16.07.2009 - 11 L 26.09

Erhaltungspflicht einer 80jährigen Stieleiche nach der Baumschutzsatzung


Verwaltungsrecht Öffentliches Recht

Baumschutz


§ 5 Abs. 2 BaumSchVO setzt eine Beeinträchtigung der objektiven Nutzbarkeit des betroffenen Grundstücks voraus. Eine besondere gesundheitliche Disposition der Bewohner erfüllt diese Voraussetzung nicht.


Bayerischer VGH
vom 19.01.2005 - 15 ZB 04.853
VG München
vom 27.09.1999 - M 8 K 99.1508
Bayerischer VGH
vom 07.08.1998 - 22 B 96.625