Einstweilige Verfügung - Betriebsänderung - kein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung von Kündigungen zur Sicherung des Verhandlungs- und Beratungsanspruchs
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für die Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen. Verletzt der Arbeitgeber im Vorfeld seine In ...
Dem Betriebsrat steht ein im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu.