OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2008 - 11 U 32/04
Fundstelle
openJur 2009, 83
  • Rkr:

Es ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Denic eG auf der Grundlage ihrer bis zum 23.10.2009 geltenden Vergaberichtlinien einen Anspruch auf Registrierung der Second-Level-Domain "x.de" ...


Es ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Denic eG auf der Grundlage ihrer bis zum 23.10.2009 geltenden Vergaberichtlinien einen Anspruch auf Registrierung der Second-Level-Domain "x.de" ...


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