Im Verfahren betreffend die Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG jedenfalls dann ein Verfahrenspflege ...
Im Verfahren zur Wiedereinziehung von aus der Staatskasse gezahlter Betreuungsvergütung ist die Einrede der Verjährung nicht zulässig., wenn die Betroffene wissentlich falsche Angaben zu ihren Vermöge ...
a) Dass eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet oder verlängert wird, begründet für sich genommen noch nicht die Notwendigkeit, einen Verfahrenspfleger zu bestellen (Abgrenzung zu ...