Staatliche Förderung der Tätigkeit parteinaher Stiftungen bedarf einer besonderen gesetzlichen Grundlage - Haushaltsgesetz insofern nicht ausreichend - Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Art 21 Abs 1 S 1 GG - hier: teils erfolgreiche Organklage durch Entscheidung über Stiftungsförderung für das Jahr 2019 unter Nichtberücksichtigung der Desiderius-Erasm
1. Ein durch Amtsniederlegung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 BRAO als Mitglied des Vorstands ausgeschiedener Rechtsanwalt kann nicht im Wege der Nachwahl gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 BRAO für den von ihm niederg ...
Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien
Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts gem § 2 Abs 1 GO-BT (juris: BTGO 1980) für Stellvertreter des Bundestagspräsidenten auf Fraktionen als gerechtfertigter Eingriff in die Mitwirkungsbefugnisse des einzelnen Abgeordneten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG
Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar