1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfaßt auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. 2. §§ 1593, 1598 in Verbindung mit § 1596 Abs. 1 ...
1. Art. 11 GG betrifft nicht die Ausreisefreiheit. 2. Die Ausreisefreiheit ist als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Or ...