Die Entgeltgruppe Ä 5 des § 10 Abs. 1 TV-Ärzte Hessen, wonach die Leitung eines entsprechenden Funktionsbereichs durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers übertragen worden sein muss, enthält ein ...
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber für einen Teilbereich einer Klinik
Eingruppierung eines Facharztes in die Entgeltgruppe Ä5 TV-Ärzte HE; Übertragung der Leitung durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers; vergleichbare sonstige Organisationseinheit
Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte; Übertragung einer Spezialfunktion
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber; selbständiger Teil- oder Funktionsbereich; anrechenbare Vordienstzeit