Da der openJur e.V. gemeinnützig ist, können Sie Ihre Spende natürlich steuerlich geltend machen. Ab einem Spendenbetrag von 20 Euro senden wir Ihnen gerne einen individuellen Spendennachweis nach dem amtlichen Vordruck per Post zu. Alternativ können Sie - für Spenden in Höhe von bis zu 300 Euro im Jahr - den vereinfachten Spendennachweis verwenden.
Die Zuwendungsnachweise verschicken wir im ersten Quartal des auf die Spende folgenden Jahres. Sofern Sie den Zuwendungsnachweis früher brauchen, kontaktieren Sie uns gerne.