Nutzungsbedingungen

I.

Die openJur gUG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Betreiberin") stellt Ihnen den kostenlosen und unbeschränkten Zugriff zur Plattform (nachfolgend "openJur") zu Verfügung. openJur dient der Schaffung und dem Betrieb einer zuverlässigen Quelle juristischer Fachinformationen. Die Nutzung von openJur ist sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke zulässig. Für die reine Lesenutzung ist weder eine Registrierung noch eine Anmeldung notwendig.

Die Verlinkung von Inhalten auf openJur ist ohne entsprechende Erlaubnis möglich und gewünscht.

Der automatisierte und wiederholte Zugriff mit Crawlern oder sonstigen Arten automatisierter Datenverarbeitung – unabhängig ob für private oder gewerbliche Zwecke - über das Frontend, ist einzig für den unmittelbaren Zweck des Betriebs einer öffentlich zugänglichen WWW-Suchmaschine oder zur Bereitstellung von Metadaten erlaubt, bei anderen Nutzungsarten steht für automatisierte Abrufe ggf. eine API zur Verfügung. Verstöße haben den unbeschränkten Ausschluss vom Zugriff auf die Plattform zur Folge.

Für Crawler gilt zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen:

  • Kein Crawling von dynamischen IP-Adressen
  • Reverse-DNS Einträge, die auf den Betreiber schließen lassen
  • Kein User-Agent-Spoofing (= Nutzung von User-Agent-Strings, die auf normale Clients schließen lassen sollen)
  • Nutzung eines eindeutigen User-Agent-Strings, der den Crawler als solchen identifiziert
  • Rate-Limitierung beim Crawling
  • Einhaltung der Vorgaben aus der robots.txt

II.

Im Rahmen einer erweiterten Nutzung können Sie sich unentgeltlich bei openJur registrieren. Durch diese Registrierung ist es möglich, über die Lesenutzung von openJur hinaus auch eigene Inhalte zu veröffentlichen. Hierzu gehören neben der Veröffentlichung juristischer Fachaufsätze die Kommentierung von Rechtsnormen und Gerichtsentscheidungen sowie die Bearbeitung bestehender Rechtsprechung (Fehlerkorrektur der Digitalisierung, Verknüpfung von Metainformationen etc.). Diese erweiterten Funktionen stehen Ihnen nach einer Registrierung und der Zustimmung zu den folgenden speziellen Registrierungsbedingungen zur Verfügung:

1. openJur versteht sich als Plattform für von Respekt, Toleranz und Wissenschaftlichkeit geprägtem fachlichen Austausch.

2. 1Die Registrierung und damit die aktive Teilnahme an openJur steht grundsätzlich jeder Person mit entsprechender juristischer Vorbildung zur Verfügung. 2Dies umfasst explizit auch die Erstellung interdisziplinärer juristischer Fachbeiträge. 3Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Freischaltung der Registrierung noch auf die Veröffentlichung der eingereichten Inhalte.

3. 1openJur kann einzelne Konten (insbesondere wegen Verstoßes gegen Ziffer 1 und Ziffer 4 Satz 2) von der Plattform ausschließen. 2Der Ausschluss ist mit einer Begründung zu versehen und kann im Rahmen eines Widerspruches angefochten werden. 3Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung des openJur e.V. als Gesellschafter der Betreiberin in einem elektronischen Verfahren mit einfacher Mehrheit.

4. 1Auf openJur werden verschiedene juristische Fachinhalte veröffentlicht, dazu zählen insbesondere Gerichtsentscheidungen, Gesetzestexte und -materialien sowie Kommentierungen oder Fachbeiträge. 2 Fachbeiträge sind bei persönlicher oder wirtschaftlicher Verbundenheit zum Gegenstand der Veröffentlichung nicht veröffentlichungsfähig.

5. 1Die Entscheidung der Freischaltung von auf der Plattform hochgeladenen Inhalten ist Gegenstand eines Peer-Review-Prozesses. 2Für einfache Inhalte (Fehlerkorrekturen, Metainformationen und Leit- oder Orientierungssätzen) gilt dabei ein einfaches Review (durch eine andere Person) mit einer nur optional begründeten Entscheidung, bei allen übrigen Inhalten erfolgt ein doppeltes Review (durch zwei andere Personen) mit entsprechender Begründung. 3Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist nicht mit einem Peer-Review-Prozess verbunden, für sie gelten die Richtlinien zur Entscheidungsveröffentlichung. 4Im Falle von Beanstandungen besteht die Möglichkeit einer Überarbeitung, danach erfolgt eine endgültige Entscheidung (Annahme oder Ablehnung). 5Das Review soll nicht von Personen durchgeführt werden, die in irgendeiner Art (insbesondere durch persönliche oder wirtschaftliche Verbundenheit zum Gegenstand oder einer mit dem Inhalt verbundenen Person) befangen sein könnten.

6. Mit Einreichung eigener Inhalte, die Gegenstand von Urheberrechten sind, räumen Sie jedenfalls der Betreiberin ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches einfaches Nutzungsrecht für die Bereitstellung dieser Inhalte auf openJur ein.

Stand: 7. August 2023