Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener Legislaturperiode informieren
Informationszugang zu Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags
Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit können außerhalb der in der Urheberrechtsrichtlinie vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen keine Abweichung von den Urheberrechten rechtfertigen.
1. Die in § 6 Abs. 2 Satz 1 UKEG geregelte und an die Mitglieder der Organe adressierte Pflicht, über alle zu ihrer Kenntnis gelangenden vertraulichen Angaben und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse V ...