Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit können außerhalb der in der Urheberrechtsrichtlinie vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen keine Abweichung von den Urheberrechten rechtfertigen.
Zur Veröffentlichung der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen für die Leitungsebene von Unternehmen mit städtischer Beteiligung
Informationszugang zu Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags
Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener Legislaturperiode informieren
1. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist Zugang zu gewähren zu einer Richtlinie, die Vorgaben zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen enthält, soweit die Rich ...