Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rdnr. 1.93

13 Entscheidungen

Wer in wettbewerbswidriger Weise über die Internet-Business-Plattform XING Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens anschreibt, kann zu erheblichen Zahlungen verpflichtet sein.


Wettbewerbsverstoß im Internet: Impressumspflicht des Betreibers einer Homepage