§ 263 StGB

1. Die von einer Prostituierten aufgrund einer vorherigen Vereinbarung erbrachten sexuellen Handlungen und die dadurch begründete Forderung auf das vereinbarte Entgelt (§ 1 Satz 1 ProstG) gehören zum ...


Strafrecht
§ 263 StGB; § 261 StPO; § 1 Satz 1 ProstG

§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten über die voraussichtliche gesetzliche Vergüt ...


Strafrecht Berufsrecht
§§ 13 Abs. 1, 263 StGB; § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG

Zum Abrechnungsbetrug der Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes, deren Mitarbeiter nicht über die mit der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügen.


Strafrecht
§ 263 Abs. 1 StGB

Das Handeln eines Wunderheilers, der sich auf Pendeln, Handauflegen und Fernheilung beschränkt und den Behandelten nicht von der Inanspruchnahme von Ärzten abrät, kann straffrei sein.


Strafrecht Medizin- und Pharmarecht
§ 263 StGB; §§ 1, 5 HeilprG
Zivilrecht
§§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 823 Abs. 2, 826 BGB; §§ 22, 23, 263 StGB