Schönke/Schröder, § 228 StGB Rdnr. 14

Eine Entscheidung

1. Eine Körperverletzungshandlung kann trotz Einwilligung auf Grund der konkre-ten, die Tatausführung begleitenden Umstände gegen die guten Sitten versto-ßen und rechtswidrig sein (§ 228 StGB). 2. Di ...