§ 39 PatG

Die Teilungserklärung gilt nicht deshalb als nicht abgegeben, weil der Anmelder zusätzliche Gebühren nicht begleicht, die für die abgetrennte Anmeldung wegen einer Erhöhung der Anspruchszahl gege ...


Patent- und Gebrauchsmusterrecht Gewerblicher Rechtschutz
§ 39 PatG; §§ 3 Abs. 1, 6 Abs. 2 PatKostG
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