§ 130 InsO

Zur Feststellung der Zahlungseinstellung auf der Grundlage von Indizien


Insolvenzrecht
§ 130 Abs. 1 InsO

Die Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt, wird regelmäßig erst dann werthaltig, wenn der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung erbringt; auf den Zeitpunkt d ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 130 Abs. 1 Satz 1 InsO

Bei einer Lastschriftbuchung im Abbuchungsauftragsverfahren ist für die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Schuldnerbank die Lastschrift einlöst.


Zivilrecht Insolvenzrecht
§§ 130 Abs. 1 Satz 1, 140 InsO

1. Die klauselmäßige Vereinbarung, Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren zu tilgen, ist wirksam (Abgrenzung zu BGH WM ...


Internetrecht Zivilrecht
§ 307 Abs. 1 BGB; §§ 130, 131 InsO

Die Vereinnahmung der Vergütung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren kann in einem später eröffneten Insolvenzverfahren als kongruente Deckung anfe ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§§ 54, 129 Abs. 1, 130, 142 InsO
Verweise