§ 43c BRAO

a) Verzichtet der Rechtsanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer schriftlich auf die ihm verliehene Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung, so ist diese hierdurch regelmäßig "auf andere Weis ...


Berufsrecht
§§ 14 Abs. 2 Nr. 4, 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO

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Berufsrecht
§ 43c Abs. 4 BRAO; § 15 FAO
Verweise