Grüneberg, § 823 BGB Rdnr. 13

17 Entscheidungen

Der unmittelbare Besitz an einer versehentlich liegen gelassenen Sache wird nur dann aufgegeben, wenn eine Wiedererlangung der Sache ausgeschlossen oder zumindest deutlich erschwert ...


1. Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. 2. Art. 13 Abs. 1 GG ist ebenso wie andere Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung zi ...


Brandenburgisches OLG

Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach einer von ihm schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingsvertrages sowie für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch des Leasinggebers auf Vollamortisation


Eigentumsvermutung, sekundäre Darlegungslast


a) Eine Sache ist dann "beschädigt" im Sinne des § 7 StVG, wenn entweder ihre Substanz nicht unerheblich verletzt oder wenn ihre Brauchbarkeit zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung nicht unerheblich ...


Verkehrsrecht Zivilrecht
§ 823 BGB; § 7 StVG