Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Winterdienstpflicht auf einem öffentlichen Fußweg zwischen zwei Einkaufsmärkten
1. Auch das Betreten einer erkannt glatten Eisfläche führt für sich betrachtet nicht notwendig über § 254 Abs. 1 BGB zu einem die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen ausschließenden Mitverschuld ...