zur Angemessenheit und angemessenem Umfang der Beauftragung eines RA durch den Gläubiger, wenn der Schuldner keine Einwendungen gegen die Forderung erhebt
Haftung des Verfrachters für Verzögerungsschäden; zur Zulässigkeit von Klausen in den Konossementsbedingungen, die jede Haftung des Verfrachters für einen Verzugsschaden ausschließen oder der Höhe nach begrenzt
zum Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit