BeckOK-BGB, § 249 BGB Rdnr. 37

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Leitsatz: Eine Klägerin, die ihr mit einer Abgas-Manipulationssoftware ausgestattetes Kfz (hier: VW Golf 2.0 TDI) als Lottogewinn erhalten hat, erleidet selbst keinen vermögensrechtlichen Schaden (§§ ...