Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur Ermittlung seiner Einkommensverhältnisse in einem Strafverfahren
1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. ...
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur Auffindung von Forschungsunterlagen mangels Fristwahrung erfolglos
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Kindesrückführungssache mangels Aktualisierung trotz Änderung der Sach- und Rechtslage unzulässig - zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber innerstaatlichem fachgerichtlichem Rechtsschutz auf Abänderung der (ausländischen) Herausgabeentscheidung
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl einer Räumungsvollstreckung - einstweilige Aussetzung der Vollstreckung - Folgenabwägung
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit im äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren - teilweise Parallelentscheidung
Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl eines äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens - Zum Wertungsrahmen der Fachgerichte im eV-Verfahren bzgl des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung gem § 937 Abs 2 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Auslieferungssache mangels Darlegungen zur Fristwahrung sowie wegen Subsidiarität
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Begründungsmangel bei Nichtvorlage der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an fachgerichtliche Entscheidungen gem § 1632 Abs 4 BGB über den Wechsel der Pflegestelle eines Kindes - hier: erfolglose Verfassungsbeschwerde der Pflegeeltern eines Kindes mit besonderem Förderbedarf gegen dessen Wechsel in eine andere Pflegefamilie - Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 3 GG nicht dargelegt