Es stellt keinen Verstoß gegen § 10 Abs. 1 Satz 1 IRG dar, wenn Angaben in einem in gleicher Sache erstellten Rechtshilfeersuchen des ersuchenden Staates zur Konkretisierung des strafrechtlich relevan ...
zur Zulässigkeit eines Auslieferungsersuchen; keine Bindung an die gegenteilige Beurteilung eines spanischen Gerichts