Grundgesetz (GG)
Art. 19
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(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Fundstellen
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GmS-OGB · Beschluss vom 15. März 1971 · Az. GmS-OGB 1/70
Beschluss vom 15. März 1971 · Az. GmS-OGB 1/70
VerfahrensrechtArt. 19 Abs. 4 GGGrundgesetz; § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung; § 9 Abs. 1 Satz 2 FAG<kein Titel bekannt>; § 11 Abs. 1 RsprEinhG<kein Titel bekannt>
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OVG Berlin-Brandenburg · Beschluss vom 26. Februar 2013 · Az. OVG 12 N 8.12
Fraktionen des Deutschen Bundestages gehören nicht zu den anspruchsverpflichteten Stellen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 IFG. Sie nehmen au ...
Öffentliches Recht VerwaltungsrechtArt. 19 Abs. 4 GGGrundgesetz; § 124 Abs. 2 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung; §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 1 Satz 2 IFGInformationsfreiheitsgesetz; § 46 Abs. 3 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
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BVerfG · Beschluss vom 20. Februar 2013 · Az. 2 BvR 228/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug – sächsische Rechtsgrundlage nichtig
Verfassungsrecht Öffentliches RechtArtt. 19 Abs. 4, 2 Abs. 1 GGGrundgesetz; § 22 Abs. 1 Satz 1 SächsPsychKG<kein Titel bekannt>
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KG · Beschluss vom 28. Juni 2012 · Az. 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12, 4 Ws 61/12
1. Entscheidungen des erkennenden Gerichts über die Gewährung von Akteneinsicht für Privatpersonen (§ 475 StPO) unterliegen nicht der Beschwerde. ...
Strafprozessrecht Strafrecht -
BVerfG · Beschluss vom 8. November 2012 · Az. 1 BvR 22/12
Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten kann nur vorläufig auf die polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden
Verwaltungsrecht Polizei- und Ordnungsrecht Öffentliches RechtArt. 19 Abs. 4 GGGrundgesetz
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OLG München · Beschluss vom 9. März 2010 · Az. 3 Ws 112/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 109/10, 3 Ws 109 - 112/10
Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Gelegenheit zur Nachbesserung leicht behebbarer Mängel; abweichende Beweiswürdigung im Wege der Eignungsprüfung
Prozessrecht Strafprozessrecht§§ 359 Nr. 5, 311, 372 Satz 1, 368 Abs. 1 StPOStrafprozessordnung; Art. 19 Abs. 4 GGGrundgesetz
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BVerfG · Beschluss vom 30. März 2012 · Az. 1 BvR 711/12
Beschluss vom 30. März 2012 · Az. 1 BvR 711/12
Verfassungsrecht Presse- und Äußerungsrecht IT- und Medienrecht Öffentliches Recht -
VG Karlsruhe · Urteil vom 3. November 2011 · Az. 3 K 2289/09
kein Anspruch des Betreibers einer jur. Datenbank gegen das BVerfG auf Herausgabe von Entscheidungen in aufbereiteter Form, wie sie juris zur Verfügung gestellt werden; die von den Fachdokumentaren des BVerfG erstellten Orientierungssätze genießen urheberrechtlichen Schutz
Verwaltungsrecht Verfassungsrecht Urheberrecht Öffentliches Recht§ 5 Abs. 1 UrhGUrheberrechtsgesetz; Artt. 19 Abs. 3, 3 Abs. 1 GGGrundgesetz; § 3 Abs. 1 IWGInformationsweiterverwendungsgesetz
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BVerfG · Beschluss vom 8. Dezember 2011 · Az. 1 BvR 1932/08
zur gerichtlichen Kontrolle der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung durch die Bundesnetzagentur
Öffentliches Recht Telekommunikationsrecht VerfassungsrechtArtt. 19 Abs. 4, 12 Abs. 1 GGGrundgesetz; §§ 10 Abs. 2 Satz 2, 11 TKGTelekommunikationsgesetz
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BVerfG · Beschluss vom 12. Oktober 2011 · Az. 2 BvR 236/08, 2 BvR 422/08, 2 BvR 237/08
Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß
Öffentliches Recht Verfassungsrecht Strafprozessrecht§§ 100a Abs. 4, 101 Abs. 4, 100a Abs. 2, 101 Abs. 6 Satz 3, 101 Abs. 5, 101 Abs. 6, 160a Abs. 2, 160a Abs. 1 StPOStrafprozessordnung; Artt. 19 Abs. 1 Satz 2, 10, 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 GGGrundgesetz; § 206 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
