Art. 103 GG

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht eine dem Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 522 Abs. 2 Satz 2, 544 Abs. 7 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG

Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens bet ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 544 Abs. 7 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG

Klärt das Gericht entscheidungserhebliche Widersprüche zwischen den Schlussfolgerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und denjenigen eines Privatgutachters nicht hinreichend auf, sonde ...


Prozess- und Verfahrensrecht
§ 286 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG

Eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewis ...


Prozess- und Verfahrensrecht
§ 544 Abs. 7 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG

Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdi ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 284, 373, 544 Abs. 7 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Verweise