§ 833 BGB

Tierhalterhaftung, schlafender Hund


Tierrecht Zivilrecht
§§ 249 Abs. 1, 253 Abs. 2, 833 BGB

Schmerzensgeld; Streit zweiter Hunde; Verletzung der Besitzers eines der Hunde; Berücksichtigung der Tiergefahr, die vom eigenen Hund ausging


Zivilrecht
§ 833 Satz 1 BGB

Wenn die mündliche Vereinbarung einer auf längere Zeit angelegten Reitbeteiligung nicht geschäftlich geprägt ist, kann konkludent ein Haftungsausschluss für den Fall vereinbart sein, dass der Inhaber ...


Zivilrecht
§ 833 Satz 1 BGB
Verkehrsrecht Zivilrecht
§ 833 BGB; § 316 StGB; § 24 StVO