LG Wuppertal, Urteil vom 20.04.2017 - 2 O 210/16
Fundstelle
openJur 2018, 7281
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • nachfolgend: Az. I-16 U 68/17

Verletzt eine mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung - anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenhe ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt den Einzelnen auch gegenüber der fälschlichen Zuschreibung von Mitgliedschaften in Vereinigungen oder ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
BGH
vom 08.07.1980 - VI ZR 159/78
BGH
vom 17.12.1991 - VI ZR 169/91
BGH
vom 16.06.1998 - VI ZR 205/97

a) Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen ei ...


Öffentliches Recht Internetrecht IT- und Medienrecht Presse- und Äußerungsrecht Verfassungsrecht Zivilrecht
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB; § 186 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG