a) Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung auf von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis ...
Unerbetene Telefonwerbung: Einwilligung in Telefon- oder Telefaxwerbung bei Angabe der Telefon- oder Telefaxnummer