BGH, Urteil vom 22.06.2017 - IX ZR 111/14
Fundstelle
openJur 2018, 2991
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Insolvenzanfechtung: Zahlungsverzug allein nicht ausreichend für Schluss auf Zahlungsunfähigkeit


I-12 W 9/18 8 O 10/18 Landgericht Düsseldorf Leitsatz § 114 ZPO, §§ 71, 23 Abs. 1 Nr. 1 GVG Eine vor dem Landgericht beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn das Landger ...


§§ 129 Abs. 1, 133 Abs. 1 InsO 1. Die Befriedigung eines einzelnen Gläubigers benachteiligt die Gesamtheit der Gläubiger nicht, wenn sie aufgrund eines Pfändungspfandrechts erfolgt, das den Gläubiger ...


I-12 U 17/18 § 133 Abs. 1 InsO Kommt der Schuldner mit der Zahlung einer erheblichen Forderung (hier: rund 970.000 EUR) trotz mehrerer Mahnungen mehr als drei Wochen in Rückstand, kennt der Gläubige ...


§§ 129 Abs. 1, 133 Abs. 1 InsO Ein Gläubiger hat trotz Kenntnis von der Zahlungseinstellung des Schuldners keine Kenntnis von dessen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er aufgrund des ihm bekannt ...


Insolvenzanfechtung: Kausalität zwischen Rechtshandlungen und Gläubigerbenachteiligung; Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung bei verspäteter Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen


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