Kapitalanlageberatungsvertrag: Umfang der Beratungspflichten gegenüber einem fachkundigen Anlageinteressenten bei einem Zins-Swap-Geschäft
a) Ein Organ, das Geschäfte betreibt, die vom Unternehmenszweck nicht gedeckt sind, handelt pflichtwidrig (Anschluss an BGHZ 119, 305, 332). b) Der Abschluss von Zinsderivategeschäften, die nicht d ...
Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Empfehlung eines einfachen Zinssatzswap-Geschäfts, der der Absicherung eines variabel verzinslichen Darlehens dient.