LG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2016 - 324 O 623/16
Fundstelle
openJur 2016, 10153
  • Rkr:
Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.00,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

untersagt,

a) unter Bezugnahme auf die Antragstellerin Aufnahmen, die ohne Zustimmung der Antragstellerin in deren Stallungen angefertigt wurden, wie aus der dem Beschluss beigefügten Anlage A ersichtlich, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

wie in der Sendung N. P. am ... September 2016, 21.45 Uhr und unter d.e.. n..de/p./ a./2016/M.-T.-P.-b.-B.-C. t. ...html geschehen;

und/oder

b) unter Bezugnahme auf die Antragstellerin zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

die Spaltenböden in ihrem Stall würden teils zu große Abstände aufweisen,

wie geschehen unter d.e.. n..de/p./ a./2016/t. ..._p..html.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

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