OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2002 - 6 UF 157/01
Fundstelle
openJur 2011, 21075
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 16 F 349/00

Keine Mutwilligkeit bei Verfahrenskostenhilfeantrag für ein Abänderungsverfahren wegen Leistungsunfähigkeit trotz Versäumung der Einwendungsfrist im vereinfachten Unterhaltsverfahren.


1. Hat der nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert Unterhaltspflichtige keine hinreichenden Erwerbsbemühungen entfaltet und ist ihm deshalb ein fiktives Einkommen zuzurechnen, dann führt eine vorübergehend ...


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