BGH, Urteil vom 28.04.2016 - I ZR 23/15
Fundstelle
openJur 2016, 8557
  • Rkr:

Streitgegenstand, Dispositionsmaxime, Irreführung, verschiedene Irreführungsaspekte, verschiedene Irreführungsgesichtspunkte, Werbung, Internetwerbung, Blickfangwerbung, blickfangmäßige Abbildungen, Sonnenschirm, Betonplatten


OLG Frankfurt am Main

Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt


Die Darlegungs- und Beweislast für die einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB ausschließende Einwilligung des Eigentümers in die Einwirkung auf sein Eigentum trägt der Anspruchsgegner.