BGH, Urteil vom 21.07.2016 - I ZR 26/15
Fundstelle
openJur 2016, 8402
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1. Wirbt ein Unternehmen mit seiner Bekanntheit aus namentlich genannten (bekannten) Medien ("Bekannt aus: ...") , so geht das Verständnis des angesprochenen Verkehrs dahin, dass die Bekanntheit aus ...


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