Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 41 49 ZPO unterliegt vor dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO.
Offene Videoüberwachung der Reeperbahn
Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen Örtlichkeiten, insbesondere der Reeperbahn
Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen in geschlossenen Räumen
Eine Rechtsverordnung, die den Umfang der Grundrechtsbeschränkung völlig dem Verwaltungsermessen überläßt, verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze.