LG Berlin, Urteil vom 09.09.2013 - 43 O 233/09
Fundstelle
openJur 2016, 8051
  • Rkr:

Der Halter, der sich auf den Ausschluss der Halterhaftung (§ 7 StVG) nach § 8 StVG beruft, hat dessen Tatbestandsvoraussetzungen, also auch die des § 8 Nr. 2 StVG, darzulegen und zu beweisen.


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