BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 189/15
Fundstelle
openJur 2016, 7308
  • Rkr:

Der aus § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses n ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§§ 199 Abs. 5, 541 BGB

Gewerberaummiete: Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung der abredewidrigen Nutzung des Mietobjekts