OLG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2014 - 5 U 99/13
Fundstelle
openJur 2016, 7149
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 327 O 307/12

1. Es ist dem klagenden Land gestattet, die großflächige Verunreinigung der Fahrbahn durch Ölspuren auf der Autobahn zu Lasten des haftenden Unfallverursachers mittels eines maschinellen Nassreinigung ...


Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Angemessenheit der in einer Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Ölspuren auf Fernstraßen festgelegten Preise


Wettbewerbsverstoß: Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses bei unterschiedlichen Branchen