BGH, Urteil vom 23.03.2016 - 2 StR 121/15
Fundstelle
openJur 2016, 7062
  • Rkr:
BGH
vom 31.03.1955 - 4 StR 68/55
BGH
vom 12.02.1998 - 4 StR 521/97

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - Unzulängliche Bekanntgabe bzw Protokollierung von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO)


Die Rüge eines Verstoßes gegen die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO setzt nicht voraus, dass der Verteidiger zuvor von dem Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 ...


Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
§§ 238 Abs. 2, 243 Abs. 4 Satz 2 StPO

Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß – informelle Absprachen sind unzulässig


Öffentliches Recht Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht Verfassungsrecht
§ 257c StPO; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG