BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15
Fundstelle
openJur 2016, 6865
  • Rkr:
Schleswig-Holsteinisches VG

Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung


(Einhaltung der Rechtsmittelfrist mit unvollständigem Telefax)


1. Hat ein Rechtsanwalt aufgrund entsprechender Erfahrungen und Hinweise Anlass, an einer störungsfreien Datenübertragung und damit an der Eignung einer Telefax-Übermittlung für die Übersendung eines ...


Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werde ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 139, 233, 236 Abs. 2 ZPO

1. Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, kann durch die Vorlage eines mit einem „OK“-Vermerk versehenen Sendeberichts nicht der tatsächliche Zugang des Schriftsatzes beim Empfä ...


Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gestufter Schutz gegen Fristversäumung durch wirksame Ausgangskontrolle des Rechtsanwalts; Absendung eines 39seitigen Schriftsatzes 19 Minuten vor Mitternacht per Faxgerät